Ist der Defekt des Zahnes so groß, dass trotz des Zahnaufbaus eine prothetische Versorgung des Zahnes mit einer Laborkrone nicht möglich ist, so kann durch die chirurgische Kronenverlängerung Abhilfe geschaffen werden. Ansonsten müsste der Zahn chirurgisch entfernt werden.
Zunächst wird durch einen kleinen chirurgischen Eingriff der Knochen abgetragen und anschließend der Verlauf des Zahnfleisches korrigiert. Dadurch ragen Zahnanteile heraus, die vorher vom Knochen bedeckt waren. Ist die Zahnkrone durch den minimalinvasiven Eingriff verlängert, kann später die Laborkrone aufgesetzt werden.
In manchen Fällen dient die chirurgische Kronenverlängerung auch der Optimierung der Ästhetik durch Angleichung an die Nachbarzähne. Wir können dadurch eine Harmonisierung besonders der Frontzahnsituation im Oberkiefer erreichen.